Mindestens 100 Fr. Strafe

Abfallsünder müssen demnächst gebüsst

publiziert: Montag, 9. Mrz 2015 / 16:34 Uhr
Jugendliche unter 15 Jahren können gemäss dem Jugendstrafgesetz nicht gebüsst werden.
Jugendliche unter 15 Jahren können gemäss dem Jugendstrafgesetz nicht gebüsst werden.

Bern - Wer in Zukunft Speisereste oder Zigaretten achtlos wegwirft, soll mit einer Busse von mindestens 100 Franken bestraft werden. Dies sieht eine Gesetzesvorlage vor, die die Umweltkommission des Nationalrats ausgearbeitet hat.

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In einigen Kantonen wird das Littering bereits heute mit einer Ordnungsbusse bestraft. Diese liegt zwischen rund 40 und 300 Franken. Die Umweltkommission des Nationalrats (UREK) will die Verschmutzung des öffentlichen Raumes nun auch auf nationaler Ebene unter Strafe stellen. Damit würden die bestehenden kantonalen Regelungen aufgehoben.

Die Kommission schickte am Montag eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung. Die Einführung einer schweizweiten Ordnungsbusse für Littering geht zurück auf eine parlamentarische Initiative des Freiburger FDP-Nationalrats Jacques Bourgeois. Littering bezeichnet das nicht ordnungsgemässe Entsorgen von kleinen Mengen von Siedlungsabfällen.

Die Busse für die Verschmutzung des öffentlichen Raumes solle «spürbar» sein und deshalb nicht unter 100 Franken liegen, schreibt die UREK in ihrem Bericht. Die obere Grenze liegt bei 300 Franken. Die konkrete Höhe der Busse werde der Bundesrat in der Ordnungsbussenverordnung bestimmen. Jugendliche unter 15 Jahren können gemäss dem Jugendstrafgesetz nicht gebüsst werden.

Verschmutzung auf «bedenklichem Niveau»

Gebüsst würden Personen, die Abfall auf öffentlich zugänglichen Gebieten wie Strassen, Parkanlagen und Plätzen liegenlassen. Die Bussen sollen ähnlich wie im Strassenverkehr direkt erteilt werden. Dies setze voraus, «dass der Täter von einem ermächtigten Polizeiorgan auf frischer Tat erwischt wird», hält die UREK fest.

Denkbar sei aber auch, dass jemand eine Verpackung oder Ähnliches über einen Zaun auf ein fremdes Grundstück werfe. Werde er dabei von der Polizei beobachtet und angehalten, soll in Zukunft ebenfalls eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden. Zudem könne Littering auf einem Privatgrundstück vom Eigentümer zur Anzeige gebracht werden.

Sinn und Zweck der geplanten Änderung sei es, das Littering-Verbot «spür- und erkennbar durchzusetzen». Der konkrete Vollzug könne zu einem Mehraufwand für die Polizeibehörden führen. Aus der Sicht der nationalrätlichen Umweltkommission verlangt das Problem aber nach einer Lösung: Die Verschmutzung des öffentlichen Raumes habe ein «bedenkliches Niveau erreicht» und werde von der Bevölkerung als «stark störend empfunden».

Damit das Littering strafrechtlich bekämpft werden kann, ist eine Änderung des Umweltschutzgesetzes nötig. Die Ordnungsbusse selber soll vom Parlament im Rahmen der Revision des Ordnungsbussengesetzes behandelt werden. Die Vernehmlassung läuft bis zum 8. Juni 2015.

 

(fest/sda)

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