Feuerwerksverbote wegen Waldbrandgefahr
Bern - Die anhaltende Hitze in der Schweiz könnte da und dort die Festfreude am 1. August trüben.
Der Juni war in Graubünden 2 bis 3 Grad zu warm, die erste Julihälfte bis zu 4 Grad. Damit das Feuerverbot aufgehoben werden könnte, wären zwei bis drei Tage mit intensivem Regen nötig.
Feuerverbot in der Waadt
Ein Feuerverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet hat die Waadtländer Regierung erlassen. Die Gemeinden aber dürfen in eigener Verantwortung Augustfeuer anzünden lassen, wenn sie weder Gebäude noch Wälder und Felder gefährden und von der Feuerwehr überwacht werden.
St. Gallen und die beiden Appenzell dagegen verzichten trotz akuter Waldbrandgefahr in der Ostschweiz noch auf Verbote, rufen aber zur Vorsicht auf. Die drei Kantone wollen am Freitag über ein Feuerwerksverbot entscheiden. Für den 1. August sei zurzeit noch keine seriöse Prognose möglich, hiess es in St. Gallen.
Flaschen als Brenngläser
Die Urner Behörden warnten ebenfalls vor Waldbränden. Trockenes Gras und Laub entzündeten sich sehr schnell. Erste Wald- und Flurbrände habe es bereits gegeben. Nicht nur weggeworfene Zigarettenstummel könnten Brände auslösen, sondern auch Flaschen und Scherben. Sie wirken an der Sonne wie Brenngläser.
In den letzten Tagen kam es auch im Kanton St. Gallen zu zahlreichen Wald- und Flurbränden. In Wattwil setzte ein 12-Jähriger mit Feuerwerk eine Böschung in Brand. Auf Bündner Boden brannte es am Freitag zwei Mal, und auch in Freiburg und im Tessin mussten Feuer gelöscht werden.
(ht/sda)
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