Regeln bei Ressourceneffizienz verwässert
Bern - Der Nationalrat will neue Regeln für einen schonenderen Umgang mit natürlichen Ressourcen. Er hat am Donnerstag erste Entscheide zum Gegenvorschlag der Initiative für eine «Grüne Wirtschaft» gefällt. Dabei setzt er auf freiwillige Massnahmen für die Wirtschaft.
Würde sich die gesamte Erdbevölkerung so verhalten, bräuchte es rund drei Erden. Die Initianten fordern, dass der ökologische Fussabdruck bis ins Jahr 2050 auf eine Erde reduziert wird. Bei einem Ja müsste der Bund Ziele festlegen und Massnahmen ergreifen.
Dem Bundesrat geht die Initiative zu weit. Auch er findet aber, die Schweizer Wirtschaft sollte grüner werden. Deshalb schlug er Änderungen des Umweltschutzgesetzes vor, die als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative dienen sollen.
Der Ständerat hatte diesen Gegenvorschlag daraufhin in der letzten Herbstsession entschärft und wirtschaftsfreundlicher ausgestaltet. Der Nationalrat ist nun am Donnerstag der Wirtschaft noch einen Schritt entgegengekommen.
Nur Umweltbelastung im Inland
In einem zentralen Punkt folgte er dem Ständerat. Um die Ressourceneffizienz zu verbessern, soll die im Ausland verursachte Umweltbelastung nicht berücksichtigt werden. Die Mehrheit argumentierte, es sei kaum möglich, die Umweltbelastung im Ausland zu messen. Bundesrätin Doris Leuthard räumte ein, dieser Nachweis könne in der Praxis nicht erbracht werden.
Mehrere Redner machten vergeblich geltend, mehr als die Hälfte der Umweltbelastung, die von in der Schweiz konsumierten Produkten hervorgerufen werde, falle im Ausland an. Der Entscheid fiel knapp mit 95 zu 93 Stimmen bei 5 Enthaltungen.
Zugestimmt hat der Nationalrat auch einem Antrag, bei der Ressourceneffizienz ganz auf freiwillige Massnahmen der Branchen zu setzen. Erst wenn diese versagen, soll der Bund gesetzliche Regelungen erlassen. FDP, SVP und Vertreter der CVP setzten sich mit 97 zu 91 Stimmen bei 5 Enthaltungen durch.
«KMU-Schutz» bei Verwertung
Die neuen Bestimmungen über Abfallanlagen strich der Nationalrat ganz aus dem Gesetzesentwurf. Dies soll es den Kantonen ermöglichen, wie bisher die Bewilligung von Abfallanlagen weitgehend eigenständig durchzuführen. Der Bundesrat wollte zusätzliche Kriterien anbringen.
Entschärft hat der Nationalrat die Regeln auch bei der Abfallverwertung. Neu soll der Bundesrat lediglich Sammelziele erlassen können. Dabei muss er die Wirkungseffizienz und die wirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigen.
Zusätzlich will der Nationalrat einen «KMU-Schutz» einbauen. Eine Pflicht zur stofflichen Verwertung soll nur bestehen, wenn dies für einen Betrieb im Einzelfall wirtschaftlich tragbar ist.
Umweltministerin Leuthard kritisierte die oberflächlichen Argumente in der Debatte. Der bürgerlichen Ratsseite rief sie in Erinnerung, dass das neue Gesetz den Übergang von einer Abfall- zu einer Kreislaufwirtschaft markiere. «Das ist international völlig unbestritten.»
Der Nationalrat berät das Gesetz am Montag weiter.
(bg/sda)
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